Das Ministerium NRW beurteilt die Durchführung von Rehabilitationssport nach einigem „hin und her“ derzeit als nicht zulässig. Es teilt jedoch gleichzeitig mit, dass dieser Hinweis zur Auslegung der Coronaschutzverordnung nicht rechtsverbindlich ist, lediglich eine "Richtschnur" darstellt und damit auch für Behörden und Gerichte nicht bindend ist.
Die Behörden vor Ort entscheiden seit 15. Dezember 2020 auch weiterhin unterschiedlich: Während die einen den Rehasport untersagen bzw. nicht in der Gruppe erlauben, lassen andere die Durchführung als "medizinisch notwendige Leistung" zu. Aktuell ist in Kleve und in Xanten die Durchführung von Rehabilitationssport nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 als "medizinisch notwendige Leistung" erlaubt , in Goch leider nur mit ein oder zwei Personen zur gleichen Zeit. Wir können euch momentan leider nur online Kurse anbieten ! Wenn ihr daran teilnehmen möchtet ,bitte einfach eine kurze Info an
info@sissfit.de
dann bekommt ihr die entsprechenden Daten. Bleibt gesund !